Nach einer Mahnung wird ein Mahnstatus im Feld Ausleihstatus gesetzt. Die Anzahl der bis dato getätigten Verlängerungen merkt sich das System nicht und fängt bei der nächsten Verlängerung wieder von 1 an. Der Mahnstatus überschreibt den Verlängerungsstatus, beides wird als Ausleihstatus gespeichert.
Der Ausleihstatus lässt sich nicht beeinflussen. Sobald gemahnte Medien verlängert werden, ist dieser Mahnlauf beendet, es wird der vorherige Ausleihstatus X (z.B. nach der 1. Mahnung) überschrieben und durch den Ausleihstatus 1 ( für die 1. Verlängerung) ersetzt. Das System merkt sich die Abfolge der Ausleihstatus also nicht, sondern überschreibt immer mit dem aktuellen Wert.
Aus diesem Grund lassen sich gemahnte Medien verlängern, obwohl eine eingestellte maximale Anzahl an Verlängerungen bereits erreicht war, die max. Anzahl Verlängerungen beginnt dabei wieder von 1.
Tipp
Mit der maximalen Anzahl der Verlängerungen geben Sie nicht die maximale Entleihdauer an, sondern nur, wie oft der Verlängerungsstatus 1 bis 9 aufeinander folgen darf. Da sich die Verlängerungsstufen nach einer Mahnung wieder zurücksetzen, sprich wieder von vorn beginnen zu zählen, könnten Sie eine zusätzliche Schranke einstellen. Dazu nutzen Sie die Kondition SODV unter Einstellungen > Konditionen > Weitere Konditionen > Sonstiges: SODV – maximal Dauer Verlängerungen.
Dieser Eintrag kann dann genutzt werden, wenn unabhängig von der max. Anzahl der Verlängerungen eine maximale Dauer der Leihfrist eine gewisse Zeit nicht überschreiten soll.
Speichern Sie den Wert der Kondition und starten Sie BIBLIOTHECA an allen Arbeitsplätzen neu.
Beispiel: Alle Verlängerungen und zwischenzeitliche Mahnungen zusammen genommen, dürfen eine Zeit von 100 Kalendertagen nicht überschreiten. Bei der Kondition SODV wird der Wert auf 100 gesetzt. Dieser Wert gilt als Anzahl der Tage nach der Erstausleihe auf das Leserkonto.