Verbraucherschutz §312g BGB: Kosten über Web-/Verbund-OPAC
Problembeschreibung
Wie muss ich vorgehen, wenn ich die Änderung des §312g BGB (Schutz vor versteckten Kosten im Internet)
Lösung
Der Paragraph 312g BGB ist zum 01.08.2012 geändert worden. Das Ziel ist es, Internetnutzer vor
Gehen Sie zur Umbenennung wie folgt vor:
---
VARIANTE I
Die Mehrsprachigkeit ist NICHT aktiv (Parameter ALLGEMEIN / MEHRSPRACH=0)
1. Sichern Sie die Datei "woload.asp".
2. Öffnen Sie die Datei "woload.asp" im "SRC"-Verzeichnis Ihres Web- oder Verbund-OPAC auf dem Web-
3. Suchen Sie über die Suchfunktion des Texteditors nach folgenden Sprachparametern und ändern diese.
Beispiel:
dicspr1.Add "sktobestv","Kostenpflichtige Vorbestellung"
dicspr1.Add "sktoverlaengern","Kostenpflichtige Verlängerung"
dicspr1.Add "sauswv","Kostenpflichtig Verlängern"
4. Speichern Sie die Änderung.
5. Starten Sie Ihren WebOPAC im Browser neu, leeren Sie ggf. vorab den Cache des Browsers und prüfen
---
VARIANTE II
Die Mehrsprachigkeit ist aktiv (Parameter ALLGEMEIN / MEHRSPRACH=1)
Ist die Mehrsprachigkeit aktiv, können Sie die Sprachparameter über die Datei "Sprache.exe" (im "SRC"-
Hinweise:
- Ändern Sie ausschließlich den anzuzeigenden Text.
- Der anzuzeigende Text darf nicht mehrzeilig sein, Sie können aber mit dem HTML-Tag <br> für
Weitere Informationen
Schlagwörter: Verbraucherschutz §312g BGB: Kosten über Web-/Verbund-OPAC