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E-Medien-Schnittstelle - extern oder intern

Problembeschreibung

Es gibt eine externe E-Medien-Schnittstelle und eine in OPEN integrierte (interne) EMS.

Hierzu werden oft die folgenden Fragen gestellt:

  • Was unterscheidet den Authentifizierungsprozess der internen EMS vom aktuell eingesetzten Authentifizierungsprozess der externen EMS?
  • Welche Vorteile und Nachteile bringt die Aktivierung der in OPEN integrierten EMS mit sich?
  • Wenn eine externe EMS installiert ist, und die interne EMS aktiviert wird, wird dann die Installation der externen EMS auf dem Server weiterhin benötigt?
  • Gibt es Änderungen für die Bibliothek, die Leser oder die Dienstleister, oder sind nur Abläufe im Hintergrund betroffen?

 

Antworten

  • Authentifizierungsprozess:
  • Vorteile:
    • Es ist keine separate Installation der externen EMS mehr nötig, wenn bereits ein OPEN eingesetzt wird.
  • Nachteile:
    • Wenn bereits die externe EMS eingesetzt wurde, muss die URL der internen EMS neu an Dienstleister kommuniziert werden. Meist ist das kostenlos, aber bestimmte Anbieter berechnen dafür neuerdings eine Pauschale für den Wechsel der EMS-URL.
  • Unterschiede:
    • Für einen normalen Kunden, der Bibliotheca / OPEN / EMS auf einem Server betreibt, gibt es keine Unterschiede.
    • Für Rechenzentren ist zu beachten, dass die interne OPEN-EMS nicht mandantenfähig ist, wohingegen die externe EMS mandantenfähig ist, d.h. es können über dieselbe EMS-URL verschiedene Datenbanken über einen Aufruf-Parameter adressiert werden.
    • Für die Anbindung des Dienstleisters Overdrive ist nur die OPEN-interne EMS freigegeben.
  • Paralleleinsatz:
    • Kommt auf den Einzelfall an, je nachdem, ob bspw. die Wechselgebühr gespart werden soll, oder die Mandantenfähigkeit erforderlich ist, bzw. Overdrive angebunden werden soll.
    • Wenn ansonsten nichts dagegen spricht, kann eine bisher eingesetzte externe EMS erst deaktiviert werden, wenn alle in Anspruch genommenen Dienstleister den Wechsel der Authentifizierung auf die URL der internen EMS bestätigt haben.
  • Änderungen:
    • Für die Bibliothek und die Leser ändert sich nichts. Dienstleistern muss der Wechsel der EMS-URL bekanntgegeben werden.

 

 

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